Unrer Allgemeinen Geschäftbedinungen

Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma Außem Schlüsseldienst

 

1. Inhaber, Verantwortliche Inhaber ist Jürgen Außem, Oberstr. 14, 52349 Düren, Tel.: 02421-888468. Die Geschäftsform ist Einzelunternehmer. Zuständig ist das Finanzamt Düren, Identifikationsnummer:DE 195531769. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen uns ( Auftragsnehmer, Außem Schlüsseldienst) und dem Kunden ( Auftragsgeber) und kommen zu jeder Zeit zum Einsatz.

 

2. Gültigkeitsbereich Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und/oder Käufer gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

3. Vertragsbedingungen beim Kauf 3.1 Angebot und Vertragsabschluss Beim Verkauf von Waren durch den Unternehmer sind Angebote und Anpreisungen unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (Bestellung) durch den Käufer und Annahmebestätigung des Verkäufers zustande. Versand- und Verpackungskosten sind nicht in den Artikelpreisen enthalten und werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Stornierungen des Kunden nach Auftragsbestätigung aus Gründen die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm durch die Stornierung entstandenen Schaden geltend zu machen. In diesem Fall steht dem Verkäufer ein Mindestschadenersatz in Höhe des Nettowarenwertes der Bestellung zu, zzgl. ggf. bereits entstandener Versandkosten, es sei denn der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannte Pauschale ist. 3.2 Preisänderungen Bei Bestellungen von Waren sind Preisänderungen möglich und zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und voraussichtlichem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich danach beispielsweise Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhungen den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigen. 3.3 Liefertermine Im Angebot genannte Liefertermine sind geschätzt und unverbindlich. Sollte der Kunde Interesse an einer Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt haben, so ist dies ausdrücklich unter Nennung eines Fixtermins zwischen den Parteien zu vereinbaren. Der Kunde kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken an der Zahlungsfähigkeit- und/oder -bereitschaft des Kunden, so ist der Auftragnehmer und/oder Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis die Zahlung vollständig erfolgt oder für sie eine ausreichende Sicherheit erbracht ist. 3.4 Versandaufträge Ist zwischen den Parteien, die Versendung der Ware an den Kunden vereinbart worden, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen obliegt ausschließlich dem Kunden. Bestehende Ansprüche des Auftragnehmers bzw. Verkäufers gegen das Transportunternehmen werden für diesen Fall an den Kunden abgetreten. 3.5 Gewährleistung beim Kauf Der Käufer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Vor Ausübung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu setzen. Ist der Käufer Verbraucher und handelt er als solcher, so beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Handelt der Käufer in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Übergabe der Kaufsache. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Beim Verkauf von gebrauchten Produkten ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer trägt alle für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die normale Abnutzung stellt keinen Mangel der Kaufsache dar. Für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung oder durch unsachgemäße Eingriffe Dritter entstanden sind, wird keine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, sich von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Ansprüche auf Schadenersatz sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers bzw. Verkäufers.

 

4. Widerrufsrecht Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Außem Schlüsseldienst, Oberstr. 14, 52349 Düren. Der Widerruf bedarf der Schriftform. 4a. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind nicht auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

 

5. Vertragsbedingungen bei Montage-, Reparaturaufträgen und Notdiensteinsätzen (Werkvertragsleistungen) Bei Beauftragung des Auftragnehmers mit einem Notdiensteinsatz, einer Montage oder Reparatur (Türöffnungen, Einbruchsschutz und ähnliches), gilt der Auftrag als verbindlich erteilt, sobald der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordert, den Auftrag auszuführen und der Auftragnehmer die Ausführung zusagt. Im Falle einer telefonischen Bestellung gilt der Anrufer selbst als Auftraggeber, es sei denn, dass er ausdrücklich in fremdem Namen handelt und die Bevollmächtigung oder gesetzliche Vertretung eines Dritten (durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, Prokura, o.ä.) unverzüglich nachweist. Ist dem Auftraggeber der Nachweis einer Bevollmächtigung oder gesetzlichen Vertretung nicht möglich, so gilt sein Handeln als im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Bei Zweifeln betreffend die Zugangsberechtigung der Kunden zu den Objekten, ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage eines Personalausweises oder eines anderweitigen Berechtigungsausweises auszuführen. Ausgebaute, defekte Schlossteile gehen aus Sicherheitsgründen in den Besitz des Auftragnehmers über und werden vernichtet, um Missbrauch zu vermeiden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

6.1 Kündigung durch den Auftraggeber Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beendigung, so hat er die vereinbarte oder - mangels Vereinbarung – die übliche Vergütung zu entrichten (§ 649 S. 2 BGB). 6.2 Gewährleistung bei Montage und Werkvertragsleistungen Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen durchgeführten Arbeiten unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und abzunehmen oder etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Hat der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt und abgenommen, ist eine spätere Mängelrüge ausgeschlossen. Zeigt der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten Mängel an, so hat er dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Auf Sachlieferungen gewähren wir eine gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren beginnend ab Kaufdatum. Die Garantie bezieht sich auf Defekt der Sache, nicht jedoch auf Verschleiss oder Selbstverschulden oder unsachgemässer Verwendung der Sache oder deren Komponenten. Fremdverschulden, Einbruch, Vandalismus, Gewalteinwirkung, Naturkatastrophen und Schäden durch Krieg sind vom Umtausch ausgeschlossen. Außem Schlüsseldienst behält sich vor, bei Reklamationen zur 3 mal auszubessern. Ein Reklamationsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Rohlinge selbst besorgt; Schlüssel abgebrochen oder verbogen als Muster vorlegt, der Schlüssel eine Codierung oder Wegfahrsperre hat, der Musterschlüssel kein Original mehr war. Schließanlagen sind vor Auftragserteilung auf alle Schließungen und Mengen hin zu prüfen, Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Geöffnete Ware verpflichtet zum Kauf und kann nicht umgetauscht werden. Reduzierte, und/oder extra gefertigte Kundenware ist vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.

 

7. Eigentumsvorbehalt Die Lieferungen und Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers. Soweit Liefergegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele den Ausbau der unter Eigentumsvorbehalt übertragenen Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten für den Ausbau und die Übergabe der Gegenstände an den Auftragnehmer trägt bei schuldhafter Vertragsverletzung der Auftraggeber. Beeinträchtigt der Auftraggeber diese Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zu Schadenersatz verpflichtet. Dabei entspricht der zu erstattende Mindestschaden dem Nettowarenwert der eingebauten Gegenstände. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Geltendmachung eines Pfandrechts an den Liefergegenständen durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches etwas anderes bestimmen oder dies ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich erklärt wird.

 

8. Zahlungsbedingungen Entgelte für Warenlieferungen, Arbeiten und Werkvertragsleistungen des Aufragnehmers oder Verkäufers sind ohne Abzug sofort, bei Notöffnungen direkt vor Ort zahlbar. Die Monteure des Auftragnehmers sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet und berechtigt. Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung sofortige Barzahlung nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Bearbeitungsgebühren (für Kontoführung, Portokosten) in Höhe von pauschal 15,- EUR zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere der gesetzlichen Verzugszinsen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen den Auftragnehmer aufzurechnen, es sei denn, diese sind gerichtlich festgestellt, unbestritten oder ausdrücklich anerkannt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer und/oder Verkäufer fakturiert nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03 2003. Der Auftraggeber und/oder Käufer kommt sofort nach Fälligkeit und Zustellung einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).

 

9.Schlussbestimmungen Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düren, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten Bestimmungen dieser AGB bzw. einzelvertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.

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Außem Schlüsseldienst, Ihr Schlüsseldienst in Düren auf der Oberstr. 14 und in Jülich auf der Große Rurstr.42